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Allgemeine Geschäftsbedingungen  

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Garantiebedingungen der vanBaerle Gruppe (nachstehend vanBaerle)

1. Anwendungsbereich
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Gesellschaften der vanBaerle Gruppe mit Standort Schweiz und Kunden, die von vanBaerle Produkte beziehen oder andere Leistungen in Anspruch nehmen.

2. Verbindlichkeit der AGB
Die AGB sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen vanBaerle und Kunden gelten (vorbehältlich von Individualabreden) ausschliesslich die vorliegenden AGB. Anderslautende Bedingungen des Bestellers haben nur dann Gültigkeit, soweit sie schriftlich vereinbart oder durch vanBaerle ausdrücklich und schriftlich angenommen worden sind.

3. Angebot und Auftragsbestätigung
Angebote von vanBaerle sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, freibleibend bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch vanBaerle. Ein Vertrag gilt somit als abgeschlossen, wenn vanBaerle die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt oder ausführt und der Kunde diese Bestätigung bzw. die Ware erhalten hat. Abweichungen in der Auftragsbestätigung gegenüber einer Bestellung sind vanBaerle unverzüglich, in jedem Fall aber innert 10 Tagen schriftlich mitzuteilen, andernfalls gelten diese Abweichungen vom Kunden als genehmigt. Ist die vereinbarte Lieferfrist kürzer als 10 tage, gilt in jedem Fall die kürzere Frist.

4. Preise
Sämtliche Preisangaben werden exklusive Mehrwertsteuer (MWST) ausgewiesen und basieren auf der jeweiligen Vereinbarung. Änderungen bleiben zu jedem Zeitpunkt vorbehalten.
Die vertraglich vereinbarten Preise basieren ausserdem auf den bei Vertragsabschluss geltenden Fracht-, Zoll- und Versicherungsansätzen und allfälligen weiteren Gebühren. Bei Schiffsversand liegen den Preisen die normalen Fluss- bzw. Seefrachtraten zu Grunde. Ändern diese Kosten und Gebühren nach Vertragsabschluss, ist vanBaerle berechtigt, die entstehenden Mehrkosten nachzubelasten. Ebenso gehen sämtliche Mehrkosten durch Behinderungen in der Schifffahrt, Treibstoffzuschläge etc. zu Lasten des Kunden. Für die Fakturierung von lose gelieferten Produkten ist das beim Abgang der Ware von vanBaerle festgestellte Gewicht maßgebend.

5.  Warenlieferung
Ein verbindlich vereinbarter Liefertermin ist eingehalten, wenn die Ware dem Kunden fristgerecht angeliefert wird, bzw., bei ab Werk-Lieferungen, im Werk der vanBaerle zur Abholung bereit gemeldet ist. Die bestätigten Liefertermine verstehen sich unter dem Vorbehalt unbehinderter Produktions- und Liefermöglichkeit sowie höherer Gewalt. Beim Eintreten von Fällen höherer Gewalt (Krieg, Streik, Havarien, Betriebsstörungen etc.) bei vanBaerle oder deren Zulieferanten oder anderen, nicht durch vanBaerle zu vertretenden Ereignissen, die eine termingerechte Lieferung verunmöglichen, steht es vanBaerle frei, den Liefertermin unter Angabe des Grundes um die Dauer der verursachten Verspätung zu verschieben bzw. die Lieferfrist entsprechend zu verlängern oder aber ohne Schadenersatzleistung vom Vertrag zurückzutreten.
Überschreitet vanBaerle die vereinbarten Lieferfristen ohne Vorliegen von höherer Gewalt oder eines anderen Ereignisses im Sinne des vorstehenden Absatzes, so hat der Kunde vanBaerle schriftlich zu mahnen und eine angemessene Nachfrist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen. Verstreicht diese ungenutzt, ist der Kunde berechtigt, sofern er es unverzüglich erklärt, vom Vertrag zurückzutreten und bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern, gegen Rückgabe von bereits gelieferter Ware in einwandfreiem Zustand.
Im Übrigen werden Schadenersatzansprüche des Kunden bei Lieferungsverzögerung durch vanBaerle, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
Nimmt der Kunde die durch vanBaerle gehörig und termingerecht angebotene Ware aus Gründen, welche vanBaerle nicht zu verantworten hat, nicht an, gehen alle damit zusammenhängenden zusätzlichen Kosten zu Lasten des Kunden.

6. Lieferbedingungen
Es gelten die jeweils vereinbarten Lieferbedingungen. Diese vereinbarten Lieferbedingungen werden durch vanBaerle in der entsprechenden Auftragsbestätigung festgehalten. 
Von vanBaerle zur Verfügung gestellte Leihgebinde sind auf Verlangen von vanBaerle nach dem Gebrauch (Entleerung) wieder zu retournieren. Die Retournahme kann jeweils bei neuer Warenanlieferung erfolgen.

7. Übergang von Nutzen und Gefahr
Versand und Gefahrenübergang richten sich nach den vereinbarten INCOTERMS. Die Entladung erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Kunden. Für Handlungen und Unterlassungen der oder des Frachtführers sowie daraus entstehende Schäden übernimmt vanBaerle keine Haftung. Allfällige Mängel, Schäden oder Verzögerungen müssen bei Warenempfang auf den Lieferdokumenten schriftlich festgehalten werden, möglichst bei gleichzeitiger amtlicher Beweissicherung. (Tatbestandesaufnahme).
Verzögert sich der Versand aus vom Kunden zu verantwortenden Gründen oder aus anderen Gründen, welche vanBaerle nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Kunden über. Ab diesem Zeitpunkt werden die betreffenden Waren auf Rechnung und Gefahr des Kunden gelagert.
Transportmittel, welche ab Werk Lieferungen bei vanBaerle abholen, werden auf geeignete Ausrüstung und Sauberkeit kontrolliert. Nicht geeignete Transportmittel werden zurückgewiesen.

8. Gewährleistung
vanBaerle haftet nur für diejenigen Produkteigenschaften, die in den technischen Spezifikationen, Analyseprotokollen bzw. der Auftragsbestätigung schriftlich festgehalten sind. Darüber hinaus besteht eine Haftung für einen bestimmten Verwendungszweck oder Verarbeitungserfolg lediglich dann, wenn dieser von vanBaerle ausdrücklich schriftlich zugesichert worden ist. Darüber hinaus wird jegliche Gewährleistung und Haftung für Warenlieferungen sowie durch vanBaerle erbrachte Dienstleistungen, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. Ebenfalls bleibt jede weitergehende Haftung, insbesondere für Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Der Kunde hat die Ware sofort nach deren Erhalt zu prüfen. Allfällige Mängel der gelieferten Ware müssen vanBaerle umgehend schriftlich gemeldet werden, spätestens aber zwei Arbeitstage nach Eintreffen der Ware. Wird die von vanBaerle gelieferte Ware durch den Kunden weiterverarbeitet, verkauft oder anderweitig bearbeitet, gelten allfällige Mängel der Ware als stillschweigend genehmigt.
vanBaerle verpflichtet sich, alle rechtzeitig gemeldeten Mängel nach Wahl von vanBaerle zu beheben oder alternativ kostenlos konforme Ersatzware zu liefern oder den Minderwert der Ware zu vergüten, sofern der Mangel nachweisbar auf mangelhafte Produktion, oder die Verwendung von ungeeignetem Material seitens von vanBaerle zurückzuführen ist und kein Fall eines Garantieausschlusses vorliegt. Die Haftung ist in keinem Fall höher als der Fakturabetrag der gelieferten Ware. Für indirekte oder mittelbare Schäden oder Nachteile wie Produktionsbehinderungen, Verarbeitungskosten und ähnliche Folgen wird jegliche Haftung, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.
Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hat keine Auswirkungen auf die Zahlungspflicht und –frist des Kunden.

9. Retourwaren
Waren dürfen nur mit dem vorgängigen schriftlichen Einverständnis von vanBaerle retourniert werden. Bei selbständiger Retournierung ohne vorgängige Absprache werden die betreffenden Bestellwerte dem Kunden nicht gutgeschrieben respektive vergütet; ebenso behält sich vanBaerle vor, die retournierten Waren zu entsorgen und die Kosten dem Kunden weiterzuverrechnen.

10. Zahlung
Die Rechnungen der vanBaerle sind gemäss den vereinbarten und auf der Rechnung aufgeführten Konditionen und Währungen zahlbar.  Wird nichts anderes angegeben, so sind die Rechnungen innert 30 Tagen netto zu bezahlen. Ein Skontoabzug wird nicht gewährt. Unberechtigte Abzüge durch den Kunden werden nachbelastet. Die Verrechnung von Forderungen von vanBaerle mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen.
Für Mahnungen durch vanBaerle wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von CHF 40.- pro Mahnung erhoben. Die Geltendmachung von weiterem Verzugsschaden durch vanBaerle bleibt vorbehalten.
Überschreitet der Kunde die vereinbarten Zahlungstermine, ist vanBaerle berechtigt, einen üblichen Verzugszins von 5% in Rechnung zu stellen sowie weitere Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder aber ganz vom Vertrag zurückzutreten. Werden vanBaerle nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstehen lassen, kann vanBaerle Vorauszahlungen oder entsprechende Sicherheiten vor der Lieferung verlangen oder aber vom Vertrag zurücktreten. Weitere Schadenersatzforderungen und rechtliche Schritte bleiben in diesen Fällen ausdrücklich vorbehalten. Die Zahlung gilt als geleistet, wenn der vollständige Betrag dem Bankkonto von vanBaerle gutgeschrieben worden ist.

11. Eigentumsvorbehalt
Die von vanBaerle gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von vanBaerle. vanBaerle hat das Recht, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister am Sitz des Kunden zu veranlassen.

12. Anwendbares Recht
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen vanBaerle und deren Kunden ist der Sitz der vanBaerle AG . Alternativ ist vanBaerle berechtigt, den Kunden an dessen Sitz/Wohnsitz zu belangen. Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht, auch im internationalen Verkehr. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechtes werden wegbedungen.

Münchenstein, November 2022


Allgemeine Geschäftsbedingungen, Version November 2022